So setzen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich ab: vereinfachter Zuwendungsnachweis

Als Unterstützer des Fördervereins der Mittelschule Landau a. d. Isar e. V. können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende ganz einfach steuerlich geltend machen.

✅ Das müssen Sie tun

Für Beträge bis 300 € pro Jahr ist der Ablauf besonders unkompliziert:

  1. Überweisung tätigen
    Zahlen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende per Banküberweisung.
  1. Unterlagen aufbewahren
    Sie benötigen:
    • Ihren Kontoauszug oder eine Zahlungsbestätigung der Bank
    • den vereinfachten Zuwendungsnachweis unseres Vereins (https://ms-landau.de/schule/foerderverein im Bereich „Formulare“)
  2. Bei der Steuer angeben
    Tragen Sie den Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung unter „Spenden und Mitgliedsbeiträge“ ein.
  3. Nachweise nur bei Bedarf einreichen
    In der Regel müssen Sie die Unterlagen nicht sofort mitschicken – das Finanzamt fordert sie nur an, wenn nötig.

📌 Warum das funktioniert

Der Förderverein ist offiziell gemeinnützig anerkannt. Dadurch können Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich berücksichtigt werden.

Außerdem erlaubt der Gesetzgeber für kleinere Beträge (bis 300 €) den sogenannten vereinfachten Nachweis – ohne zusätzliche Spendenquittung.