So setzen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich ab: vereinfachter Zuwendungsnachweis
Als Unterstützer des Fördervereins der Mittelschule Landau a. d. Isar e. V. können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende ganz einfach steuerlich geltend machen.
✅ Das müssen Sie tun
Für Beträge bis 300 € pro Jahr ist der Ablauf besonders unkompliziert:
- Überweisung tätigen
Zahlen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende per Banküberweisung.
- Unterlagen aufbewahren
Sie benötigen: - Ihren Kontoauszug oder eine Zahlungsbestätigung der Bank
- den vereinfachten Zuwendungsnachweis unseres Vereins (https://ms-landau.de/schule/foerderverein im Bereich „Formulare“)
- Bei der Steuer angeben
Tragen Sie den Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung unter „Spenden und Mitgliedsbeiträge“ ein. - Nachweise nur bei Bedarf einreichen
In der Regel müssen Sie die Unterlagen nicht sofort mitschicken – das Finanzamt fordert sie nur an, wenn nötig.
📌 Warum das funktioniert
Der Förderverein ist offiziell gemeinnützig anerkannt. Dadurch können Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich berücksichtigt werden.
Außerdem erlaubt der Gesetzgeber für kleinere Beträge (bis 300 €) den sogenannten vereinfachten Nachweis – ohne zusätzliche Spendenquittung.