Übersicht über die Hygienebestimmungen

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
Beschlüsse des bayerischen Ministerrats vom 31. August 2021

  • Bis zum 1. Oktober 2021 gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. Dies soll den besonderen Risiken zum Schuljahresbeginn (z. B. durch Reiserückkehrer) Rechnung tragen.
  • Die Testungen werden ausgeweitet: 3 Selbsttestungen pro Woche: Mo, Mi, Fr – 07:50 Uhr im KlaZi
    ausgenommen sind Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind (Nachweis einmalig vorzeigen)

        ... weiterhin gilt:

  • Händewaschen und Desinfektion, Abstandswahrung
  • Stoßlüften der Klassenzimmer 2x pro UE je 5 Minuten
  • Blocksitzordnung bei Klassenübergreifenden Gruppen (Rk, Eth, Ev …; BoZ)
  • Kein Schulbesuch mit Symptomen!

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