Selbsttestungen: ... das sollten Sie wissen !

Faktencheck: (+++ siehe auch Anlage "Merkblatt Selbsttests"+++)

  • Ab Montag, den 12. April 2021 läuft bei uns der Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen mit garantiertem Mindestabstand.
  • Alle anderen Klassen und Jahrgangstufen verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht.
  • Schüler und Erwachsene, die die Schule besuchen, testen sich selbst mindestens 2x pro Woche an der Schule.
  • Wir werden für die ganze Klasse jeweils am Montag und Mittwoch um 07:50 Uhr die verpflichtenden Selbsttestungen im Klassenrahmen durchführen. Die Lehrkraft ist mit dabei, teilt die Tests aus, erklärt/weist ein und testet sich in der Regel selbst auch mit.
  • Auch am Freitag werden freiwillig Tests durchgeführt.
  • Ein Schulbesuch ohne aktuellem (max. 48 h alt/bzw. bei hoher Inzidenz 24 Stunden alt) „externen“ Test (an einer Arztpraxis oder einem Testzentrum durchgeführt) oder dem Selbsttest an der Schule ist ausnahmslos nicht möglich.
  • Das gilt genauso für die Notbetreuung.
  • Notbetreuung wird weiterhin angeboten.

Im Falle eines positiven Testes...

  • wird die MSL einen Erziehungsberechtigten telefonisch informieren.
  • Das Kind wird von den Eltern an der Schule (im Außenbereich oder Aula) unverzüglich abgeholt.
  • Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht mehr benutzt werden.
  • Die Schülerin begibt sich unverzüglich in häusliche Quarantäne.
  • Die Erziehungsberechtigen informieren das Gesundheitsamt telefonisch (08731/87-100);
  • Ein PCR – Test wird durch das GesA angeordnet und an einer Teststation durchgeführt.
  • Das Gesundheitsamt entscheidet dann im Einzelfall, ob ggf. der Rest der Lerngruppe/Klasse auch in häusliche Quarantäne geht oder wie ansonsten weiterhin zu verfahren ist.
  • Die Schulleitung hat keinen Handlungsspielraum, sondern führt die Anordnungen des Gesundheitsamtes aus.

Wir haben schon seit vielen Wochen den Selbsttest freiwillig für Lehrkräfte im Einsatz und haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Deswegen sind die Lehrkräfte sehr gut eingewiesen und mit der Testdurchführung vertraut.

Die Testung selbst ist einfach und auch für Kinder und Jugendliche durchführbar. Sicherlich ist sie nicht „schön“ und macht „keinen Spaß“, dennoch tut die Testung nicht weh.

Dafür verleiht die Testung uns wichtige Sicherheit, die wir in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie unbedingt brauchen, damit wir unsere Schüler zu einem erfolgreichen Abschluss führen können.

Des pack ma … aber nur mitnand!

Anbei ein Link zur Website des Herstellers der uns zur Verfügung gestellten Selbsttests.

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

Übrigens: Der Test ist für Schüler natürlich kostenlos. Ein Einzeltest würde etwa 6 € kosten ...

+++ NEU +++ +++ NEU+++ NEU+++ NEU+++ NEU+++ NEU+++ NEU (Stand: 12.04.2021)

Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 12. BayIfSMV davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind. Sollten Erziehungsberechtigte dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich zu widersprechen. Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich.

 

 

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