Regelungen zum Schulbetrieb ab Montag, den 08.11.2021
·Präsenzunterricht findet weiterhin unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt.
·Die Testungen an den Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern, die nicht geimpft oder genesen sind, weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
·Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen.
·Ab Montag, 8. November, gilt an den Schulen auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. („OP-Maske“)
·Die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse werden intensiviert. Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen eine Woche lang an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden oder vorliegen.
· Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17-Jährige. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen erhalten in aller Regel ein Impfangebot über die Schule bzw. das Impfzentrum. Daneben können Sie individuell einen Impftermin für Ihr Kind vereinbaren, etwa beim Impfzentrum oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Selbstverständlich ist eine Impfung freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Details - auch zur Maskenpflicht - entnehmen Sie gerne aus dem KMS in der Anlage.