Organisatorische Abwicklung zur Aufnahme ukrainischer SchülerInnen in DGF/LAN
Zur Einschreibung mitzubringen sind: Personalausweis, Impfbuch, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung
Um die Beschulung geflüchteter Schülerinnen und Schüler zu organisieren, wurde am Landratsamt eine Steuergruppe unter Mitwirkung von Vertretern aller Schularten im Landkreis gebildet. Derzeit laufen viele Anfragen, wie und wo die Beschulung erfolgen kann. Neben der Klärung inhaltlicher Fragen, geht es auch um organisatorische Aspekte und die Frage an welcher Schule sogenannte „Willkommensgruppen“ gebildet werden können. Diese bilden eine Möglichkeit, die Schüler vor dem Beginn der Schulpflicht, die 3 Monate nach Einkunft eintritt, schulisch aufnehmen zu können.
Interessierte Eltern oder Betreuer bzw. Betreuerinnen können sich an der zuständigen Grund – bzw. Mittelschule melden. Dort werden die Daten erfasst und zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls Verteilung der Schüler an die Steuergruppe übermittelt. Es ist vorgesehen, Willkommensgruppen bedarfsorientiert zu planen.
Manche Schulen können die Schülerinnen und Schüler eventuell selbst sofort aufnehmen.
Eine erste Kontaktaufnahme mit einer Schule bedeutet noch nicht, dass diese Schule dauerhaft besucht wird. Es kann auch sein, dass die Willkommensgruppe an einer benachbarten Schule, die evtl. auch ein Gymnasium oder eine Realschule sein kann, eingerichtet wird. Bescheinigungen über einen aktuellen Masernschutz sollten auf jeden Fall zur Anmeldung mitgebracht werden.
- Eltern, Betreuer stellen Kinder an der Sprengel GS / MS vor
- Datenerfassung; Überprüfung Masernschutz; Impfstatus
- Schule meldet an die Steuergruppe
- Verteilung an die Angebote
Kontaktadresse für ungeklärte Rückfragen: 08731 87 161 – Schulamt Dingolfing-Landau