Aktualisiertes Testkonzept: Auszug aus dem Bericht der Kabinettsitzung vom 23.03.
Bestmögliche Bildung ist zentral für Kinder und Jugendliche – bei bestmöglichem Infektionsschutz!
Für den Schulunterricht gilt nach den Osterferien:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in den Grundschulstufen Präsenzunterricht.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht.
In allen Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht.
Wechselunterricht gilt aber für folgende Klassen unter folgenden, ergänzenden Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen:
In den Abschlussklassen mit Mindestabstand oder Wechselunterricht angeboten.
An diesem Unterricht in Präsenz dürfen in den betreffenden Jahrgangsstufen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC[1]Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
·Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.
· Dies gilt auch bei Notbetreuung.
Anbei ein Link zur Website des Herstellers der uns zur Verfügung gestellten Selbsttests.
Bildquelle: https://www.google.com/search?q=kabinetts+sitzung+bayern+23.03.&tbm=isch&ved=2ahUKEwiTmYvL7MjvAhXRyLsIHbR9BTAQ2-cCegQIABAA&oq=kabinetts+sitzung+bayern+23.03.&gs_lcp=CgNpbWcQA1C1XliuemC2fGgAcAB4AIABkwGIAaUGkgEDNi4ymAEAoAEBqgELZ3dzLXdpei1pbWfAAQE&sclient=img&ei=hyVbYNO5DtGR7_UPtPuVgAM&bih=938&biw=1920#imgrc=-1_6fcYTv9h56M
Textquelle: Staatliches Schulamt DGF/LAN; 24.03.2021